Hochzeitsfeier und AKM
Musikaufführung bei einer Hochzeitsfeier ist AKM-frei
In einem vom Veranstalterverband Österreich geführten Musterprozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) 1998 entschieden, dass eine Hochzeitsfeier in einem Gasthaus mit 120 geladenen Gästen aus dem Kreis der Verwandten, Bekannten, NachbarInnen und BerufskollegInnen des Brautpaares als private Veranstaltung zu sehen ist und somit die Musik bei einer Hochzeitsfeier gegenüber der AKM nicht bewilligungs- und entgeltpflichtig ist.
Der OGH hat in seiner Entscheidung weiters ausgeführt, dass, selbst wenn andere Personen als die Hochzeitsgäste im Gasthaus die Musik hören können, dennoch von einer privaten Wiedergabe auszugehen ist und keine öffentliche Musikaufführung vorliegt.
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